Bezirk Amstetten
Mutter wegen Gewalt an Sohn zu mehrjähriger Haft verurteilt

- Foto: Probst
- hochgeladen von Eva Dietl-Schuller
Zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilte ein St. Pöltner Schöffensenat eine 41-jährige Mutter aus dem Bezirk Amstetten, die sich wegen fortgesetzter Gewalt gegenüber ihrem Sohn zu verantworten hatte (nicht rechtskräftig).
BEZIRK AMSTETTEN. Nachdem der Vater ihrer beiden Kinder verstorben war, sollen die Übergriffe laut Anklage hauptsächlich gegen ihren damals zehnjährigen Sohn begonnen haben. Mehr als ein Jahr habe sie dem Buben nahezu täglich Ohrfeigen versetzt. Mehrfach habe sie auch mit der Faust und mit Gegenständen zugeschlagen, ihn an den Haaren gerissen und auf Reis knien lassen. Nicht zuletzt habe sie das Kind mit wüsten Beschimpfungen bedacht, wobei sie ihn unter anderem als „Arschloch, Krüppel und Hurensohn“ bezeichnet haben soll.
Pädagoge ebenfalls vor Gericht
Die zwei Jahre jüngere Tochter entging weitgehend den Gewaltattacken ihrer Mutter. Sie habe jedoch ihrem Bruder bei der Bewältigung der gesamten Haushaltstätigkeiten, teilweise nachts, helfen müssen, da die Angeklagte selbst nur das Bügeln übernommen habe.
Ebenfalls angeklagt war ein 66-jähriger Pädagoge, der die Frau nur flüchtig kannte und ihr bei Umzugsarbeiten half. Dabei registrierte er auch die offensichtliche Überforderung der Mutter und kümmerte sich in der Folge sporadisch um die beiden Kinder. Man warf ihm vor, er habe im Ermittlungsverfahren falsch ausgesagt und versucht, die 41-Jährige zu decken.
Angeklagte wies die Taten zurück
Er habe nie gesehen, dass die Frau gegen die Kinder handgreiflich geworden sei, oder sie beschimpft habe, behauptete er auch vor Gericht und wiederholte damit seine als Falschaussage vermutete Angabe vor der Polizei. Er habe nur die Überforderung der Frau und den eher rauen Ton gegenüber den Kindern bemerkt. Der Senat folgte schließlich dem Antrag von Verteidiger Christian Reiter und sprach den Beschuldigten von allen Vorwürfen frei (rechtskräftig).
„Nicht schuldig“ bekannte sich auch die Hauptangeklagte und wies die ihr zur Last gelegten Taten zurück. Dagegen sprachen jedoch die Aussagen zahlreicher Zeugen, sowie die kontradiktatorische Einvernahme der Kinder, die schließlich einen Schuldspruch im Zusammenhang mit der fortgesetzten Gewalt an ihrem Sohn zur Folge hatten. Bei einem Strafmaß von fünf bis 15 Jahren Haft verurteilte man sie knapp über der Mindeststrafe, wobei die Beschuldigte unmittelbar nach dem Urteil Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde einlegte.
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